Verlassenschaftsabhandlungen
Der Notar wickelt als Beauftragter des Gerichts (Gerichts-kommissär) Verlassenschaftsverfahren ab. Er erfüllt Aufgaben der Gerichtsbarkeit und übt hoheitliche
Gewalt aus. Als Gerichtskommissär macht der Notar alle wichtigen Verfahrensschritte wie Todesfallsaufnahme, Entgegennahme der Erbantrittserklärungen, Vermögensaufstellung und berät bei
Erbübereinkommen und bringt diese auch zu Papier. Der Notar kann aber auch in Verlassenschaftsverfahren, in denen er nicht Gerichtskommissär ist, vertreten und die Verfahren für seine
Klienten als Erbenmachthaber abwickeln.