Verlassenschaftsabhandlungen
Der Notar wickelt als Beauftragter des Gerichts (Gerichts-kommissär) Verlassenschaftsverfahren ab. Er erfüllt Aufgaben der Gerichtsbarkeit und übt hoheitliche Gewalt aus. Als Gerichtskommissär macht der Notar alle wichtigen Verfahrensschritte wie Todesfallsaufnahme, Entgegennahme der Erbantrittserklärungen, Vermögensaufstellung und berät bei Erbübereinkommen und bringt diese auch zu Papier. Der Notar kann aber auch in Verlassenschaftsverfahren, in denen er nicht Gerichtskommissär ist, vertreten und die Verfahren für seine Klienten als Erbenmachthaber abwickeln.