Der Notar arbeitet im Auftrag der Bürger
Die Notare sind erfahrene Berater und umsichtige Begleiter bei der Errichtung von Verträgen und bei der Abwicklung verschiedenster Rechtsangelegenheiten.
Öffentliche notarielle Urkunden
Die Aufnahme von öffentlichen Urkunden ist eine Kernaufgabe des Notars. Ein Dokument gilt dann als öffentliche Urkunde, wenn diese nach dem in der Notariatsordnung geregelten Beurkundungsverfahren und unter Beachtung sämtlicher wesentlicher Förmlichkeiten durch den Notar aufgenommen wurde.
Öffentliche notarielle Urkunden können sein:
- Notariatsakte: Sie dienen der Aufnahme von Rechtsgeschäften und Rechtserklärungen.
- Beurkundungen von rechtserheblichen Tatsachen: Dazu gehören insbesondere Beglaubigungen von Unterschriften und die Bestätigung, dass eine Abschrift mit dem Original übereinstimmt.
- Notarielle Protokolle: Das sind beispielsweise die Protokolle bei Gesellschafter-versammlungen.
Der Notar ist Dienstleister in vielen Rechtsbereichen
Der Notar bietet ein umfangreiches Spektrum an Rechtsdienstleistungen an. Er kann Verträge nicht nur beglaubigen, er setzt sie auch selbst auf. Der Notar ist im Liegenschafts- und Unternehmensrecht ebenso zu Hause wie im Familien- und Erbrecht. Wenn der Notar Geld, Urkunden oder Informationsträger (Dokumente) als Treuhänder übernimmt, unterliegt er besonders strengen Richtlinien und bietet darüber hinaus einen weitgehenden Versicherungsschutz.
Einige Beispiele, wie und wobei Ihnen Ihr Notar helfen und Sie unterstützen kann, finden Sie hier:
Einer der wichtigsten Aufgabenbereiche des Notars ist die Tätigkeit als Beauftragter des Gerichts (Gerichtskommissär). Als solcher erfüllt der Notar Aufgaben der Gerichtsbarkeit und übt hoheitliche Gewalt aus. Die häufigste und wichtigste Aufgabe als "Gerichtskommissär" ist die Durchführung von Verlassenschaftsabhandlungen. Der Notar kann aber auch Grundbuch- und Firmenbuchabfragen durchführen und die Echtheit bestätigen.